Kurzbeschreibung:
Reinigung der beim Schmelzprozess in der Gießerei entstehenden Rauchgase, mittels Schwerkraftabscheidung des Staubes in Zyklone und Endreinigung des Feinstaubanteils mittels Schlauchfilter. Zur Zeit stehen 3 Anlagen in Verwendung. (Lühr Anlage = Bestehende; ACEA Anlage = für neue Rohrschleudergussanlage und Strangguss 5,6,7,15;)
Rechtsgrundlage:
VO über die Begrenzung der Emissionen von luftverunreinigenden Stoffen aus Gießereien (BGBl. 447/1994)
Bescheid:
BH Baden 12-B-8156/20/1984 und BH Baden 12-B-8156/1995
für Lühr Anlage und BH Baden 12-B-032/2003
Externer Prüfer:
NÖ Umweltschutzanstalt
Überprüfungsintervall:
alle 3 Jahre
Aussage:
Die vorgegebenen Grenzwerte werden beträchtlich unterschritten.
Aufgrund zweier Verordnungen (BGBl. 447/94 und BGBl. 001/98 wurden 1999 auch organische Verunreinigungen und andere Schwermetalle gemessen und die Einhaltung der Gießereianlagenverordnung (gültig ab 1.7.99) bestätigt.
Die Detaildaten der nach der Gießereianlagen-VO zu messenden Parameter (24) sind in einem eigenen Messbericht jederzeit einsehbar.
Aufgrund einer Änderung in der Gießerei erfolgte eine Gesamtbetrachtung der Luftschademissionen und der daraus zu erwartenden Auswirkungen. In diesem Gutachten wird festgestellt, dass keine nachteilige Auswirkung auf den Menschen oder die Umwelt zu erwarten ist.
Die Detaildaten des Gutachtens können gerne von Jedermann eingesehen werden.
Kurzbeschreibung:
Die Röntgenfluoreszenzanlage analysiert die aus den Schmelzöfen entnommenen Proben in Bezug auf deren Zusammensetzung. Die Analyse beruht auf die Bestrahlung der Probe mittels einer Röntgenröhre. Der Gaschromatograph dient zur Analyse von Trink und Abwasserproben. Die Bestimmung der Parameter erfolgt mittels einer radioaktiven Quelle.
Rechtsgrundlage:
Strahlenschutzgesetz, BGBl. 227/1969, Strahlenschutzverordnung BGBL. 47/1972, Strahlenschutz EU Anpassunsgesetz 2004 BGBl. 137/2004, Allgemeine Strahlenschutzverordnung BGBl. II 1991/2006
Bescheid:
(RFA) BH Baden BH Baden BNW2-BA-0544/001 vom 18.10.2006,(GC) BH Baden 12-B-87 14 vom 23.3.1987
Externer Prüfer:
NÖ Umweltschutzanstalt für das Strahlenschutzgutachten Forschungszentrum Seibersdorf für die Dichtheitsprüfung der Strahlenquelle des Gaschromatographen.
Überprüfungsintervall:
Strahlenschutzgutachten: Durch Beauftragung der BH - alle 2 Jahre, Dichtheitsprüfung GC: Aufgrund Gutachten: jährlich
Zusammenstellung der Überprüfungsergebnisse:
Das Strahlenschutzgutachten wird für die Überprüfung der Röntgenfluoreszenanlage und für die Überprüfung des Gaschromatographen erstellt. Die Dichtheitsprüfung wird für den Gaschromatographen durchgeführt.
| Datum des Strahlenschutz- gutachtens |
Ergebnis der Überprüfung |
Datum der Dichtheitsprüfung GC |
Ergebnis der Überprüfung |
|---|---|---|---|
| 01/1996 | entspricht den Vorschriften | 01/1996 | Strahlenquelle dicht |
| 03/1997 | entspricht den Vorschriften | 03/1997 | Strahlenquelle dicht |
| 02/1998 | entspricht den Vorschriften | 02/1998 | Strahlenquelle dicht |
| 03/1999 | entspricht den Vorschriften | 02/1999 | Strahlenquelle dicht |
| 02/2000 | entspricht den Vorschriften | 02/2000 | Strahlenquelle dicht |
| 02/2001 | entspricht den Vorschriften | 02/2001 | Strahlenquelle dicht |
| 02/2002 | entspricht den Vorschriften | 02/2002 | Strahlenquelle dicht |
| 02/2003 | entspricht den Vorschriften | 02/2003 | Strahlenquelle dicht |
| 2 jährliche Überprüfung | 02/2004 | Strahlenquelle dicht |
|
| 05/2005 | entspricht den Vorschriften | 03/2005 | Strahlenquelle dicht |
| 04/2006 | entspricht den Vorschriften | 03/2006 | Strahlenquelle dicht |
| -- | 03/2007 | Strahlenquelle dicht | |
| 07/2007 | Strahlenquelle dicht | ||
| 01/2009 | Strahlenquelle dicht |
Bemerkung: Durch die oben erwähnten Strahleneinrichtungen, ist aufgrund ihrer Sicherung bzw. aufgrund ihrer geringen Aktivität, absolut kein Gefährdungspotential gegeben.
Kurzbeschreibung:
Die beiden Kessel dienen zur Raum- und zur Warmwasserheizung für ECM in der Heizperiode von Oktober bis April. Alternativ kann der Kessel Nr. 1 mit Industrieheizöl und mit Erdgas betrieben werden. Der Kessel Nr. 2 kann nur mit Erdgas betrieben werden.
Aufgrund der installierten Wärmerückgewinnungsanlage (Wärmerückgewinnung von der Drucklufterzeugung (Kompressor), der Kokillen und der Spülenkühlung der Gießerei) werden die Kessel zur Zuführung des fehlenden Wärmebedarfes für die Heizung der Produktionshallen und des Bürogebäudes benötigt.
Durch diese Investition erfolgt eine beträchtliche Energieeinsparung. Durch die Reduktion des Gas- und Ölverbrauches werden ebenso Luftemissionen reduziert.
Rechtsgrundlage:
Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K) BGBl. 150/2004, Luftreinhalteverordnung für Kesselanlagen (LRV-K) BGBl. 19/1989 i.d.F. BGBl. 055/2005
Bescheid:
BH Baden 12-A-85 vom 6.11.1990
Externer Prüfer:
NÖ Umweltanstalt
Überprüfungsintervall:
alle 3 Jahre
Grenzwerte:
CO = 150 mg/m³
Staub = 80 mg/m³
Grenzwerte:
CO = 100 mg/m³
Staub = 10 mg/m³
Grenzwerte:
CO = 100 mg/m³
Staub = 10mg/m³
Aussage:
Die vorgegebenen Grenzwerte werden unterschritten.
Kurzbeschreibung:
Die Kessel dienen zur Beheizung der Be- und Entfettungsanlage sowie zur Beheizung der Garage und des Empfangs. Die Beheizung des Kessels erfolgt nur mit Erdgas. Nennleistung 170 KW und 99 KW
Rechtsgrundlage:
Niederösterreichische Bautechnikverordnung (Novelle 108/1998) LGBl. 8200-0
Feuerungsanlagenverordnung BGBl. 331/1997
Bescheid:
BH Baden 12-B-9149/6 vom 26.11.91
Externer Prüfer:
Fa. Gamp (Rauchfangkehrer)
Überprüfungsintervall:
jährlich
| Kessel für | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Be- und Entfettung) | OK | OK | OK | OK | OK | OK | OK | OK |
| (Garage) | OK | OK | OK | OK | OK | OK | OK | OK |
OK bedeutet, dass die Anlage der NÖ BautechnikVO; der FeuerungsanlagenVO entspricht
Bemerkung:
Die Überprüfung entspricht einer Überprüfung eines Heizkessels im Haushalt.
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